Eine direkte Kündigung beim DAV e.V. ist für Sportlerinnen und Sportler nicht notwendig.
Mitglieder im DAV e.V. sind Trainingsgruppen (Vereine oder Sportschulen), nicht einzelne Personen. Personen, die Arnis trainieren, gelten als zugehörige Sportlerinnen und Sportler.
Die Zugehörigkeit zum DAV e.V. besteht über:
- den DAV-Sportpass und - die gültige Jahresmarke.
Die Zugehörigkeit endet automatisch, sobald keine neue Jahresmarke mehr angefordert wird.
Grundsätzlich ist dein/deine Dojoleiter/in deine Ansprechperson vor Ort. Er oder sie meldet im Rahmen der Jahresmeldung, wie viele Jahresmarken benötigt werden. Weitere Sportpässe und Jahresmarken werden auch unterjährig über den/die Dojoleiter/in mit einer Nachmeldung angefordert. Nur zugehörige Sportler/innen ohne Mitgliedschaft in einem unserer Dojos bestellen Pass und Marke im DAV-Shop.
Alle Dojoleiterinnen und Dojoleiter haben einen Zugang zum internen Bereich der DAV e.V. Website und können dort Veranstaltungen selbstständig erstellen und veröffentlichen.
Solltest du als Dojoleiter/in noch keinen Zugang besitzen oder keinen Zugriff haben, kannst du dich jederzeit direkt an uns wenden. Wir helfen dir gerne weiter.
Alle Prüferinnen und Prüfer sind verpflichtet, ihre geplanten Prüfungstermine vor der Veröffentlichung mit dem/der zuständigen regionalen Koordinator/in abzustimmen.
Nach der Bestätigung des Termins durch den/die regionale/n Koordinator/in meldet der/die Prüfer/in die Prüfung bei der Geschäftsstelle. Diese Meldung muss mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Nach Eingang der Meldung:
- wird der Prüfungstermin auf der DAV-Homepage veröffentlicht, sodass alle Vereine die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Dies gilt auch für Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs angeboten werden.
- vergibt die Geschäftsstelle eine Prüfungsnummer.