Alle Prüferinnen und Prüfer sind verpflichtet, ihre geplanten Prüfungstermine vor der Veröffentlichung mit dem/der zuständigen regionalen Koordinator/in abzustimmen.
Nach der Bestätigung des Termins durch den/die regionale/n Koordinator/in meldet der/die Prüfer/in die Prüfung bei der Geschäftsstelle. Diese Meldung muss mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Nach Eingang der Meldung:
- wird der Prüfungstermin auf der DAV-Homepage veröffentlicht, sodass alle Vereine die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Dies gilt auch für Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs angeboten werden.
- vergibt die Geschäftsstelle eine Prüfungsnummer.